Stellungnahme der Fraktion WELVER21 zur Thematik Feuerwehrgerätehäuser in Schwefe und Borgeln

 

Rückblick zur Einordnung in den Gesamtzusammenhang

Im Jahr 2019 wurde der derzeitig gültige Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Welver durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter der Feuerwehr und den Löschgruppenführern beschlossen. Dieser sieht den Neubau von 4 neuen Feuerwehrgerätehäusern beginnend mit dem Jahr 2020 in einer rollierenden Planung vor. Der Brandschutzbedarfsplan wurde sowohl der Gemeindeunfallkasse also auch dem Kreis (Kreisbrandmeister) übersandt. Von beiden Stellen gab es keinen Einspruch gegen den beschlossenen Brandschutzbedarfsplan

 

Das Ergebnis des Brandschutzbedarfsplans wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff mit den Stimmen der CDU und der BG wie folgt mit der Bereitstellung von Finanzmitteln für die Realisierung dieser Maßnahmen umgesetzt:

 

FWGH Schwefe: Grunderwerb im Jahr 2020 und Baufertigstellung bis 2023

FWGH Scheidingen: Grunderwerb im Jahr 2020 und Baufertigstellung bis 2024

FWGH Berwicke: Grunderwerb im Jahr 2021 und Baufertigstellung bis 2025

FWGH Klotingen: Grunderwerb im Jahr 2022 und Baufertigstellung bis 2026

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans und der Gefährdungsbeurteilung die Erweiterung der FWGH in Vellinghausen/Eilmsen und Borgeln beschlossen.

 

Für die Erweiterung in Borgeln wurden für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 320.000 Euro und für Vellinghausen/Eilmsen für das Jahr 2022 ebenfalls ein Betrag in Höhe von 320.000 Euro im Rahmen der Haushaltsberatung 2020 ff bereitgestellt. In den Jahren 2020 bzw. 2021 sollen die jeweiligen Planungen für die Erweiterung erfolgen.

 

Dies ist auch der Leitung der Wehr sowie allen anderen Stellen bekannt.

 

Innerhalb dieser Zeiträume wird die Realisierung erfolgen. In Schwefe befindet sich die Gemeinde gerade in der Phase des Grunderwerbs. Fertige Pläne für die Realisierung liegen schon vor. Somit sind wir hier voll im Zeitplan.

 

In Scheidingen sind wir schon im Besitz des Grundstücks. Der Plan für das FWGH ist so gut wie fertig und wurde schon in ersten Gesprächen mit der Feuerwehr besprochen. Also auch hier sind wir voll im Zeitplan.

 

Bezogen auf die Erweiterung in Borgeln sind wir ebenfalls voll im Zeitplan, da in diesem Jahr nur die Planungen vorgesehen sind. Aufgrund der hohen Kosten für die Erweiterung wurde in der Ratssitzung am 12.08.2020 entschieden, dass ein Neubau die für die Gemeinde die wirtschaftlichste Entscheidung ist.

 

Kostenentwicklung in Borgeln kurz zusammengefasst:

In Planung war zuerst ein Anbau für den wichtigen Schwarz/Weiß Bereich zu 320.000 €, dann eine Preissteigerung auf 500.000 €, dann eine Erweiterung um Jugendfeuerwehr und Schulungsraum und weitere Umbaumaßnahmen auf 850.000 € und noch eine energetische Sanierung von geschätzt 180.000 €.

Der Neubau in Dinker hat in etwa eine ähnliche Summe gebraucht!

 

Die Frage ist, möchte ich ein altes Gebäude saniert, oder einen Neubau?

 

 

Dies hat auch der Leiter der Wehr in der Sitzung bestätigt.

 

Dieser Neubau ist zwar nicht in den Ursprungsplanungen des Brandschutzbedarfsplans (siehe oben) enthalten. Er wird aber trotzdem wie geplant im nächsten Jahr begonnen. Dies ist klarer Auftrag des Ratsbeschlusses vom 12.08.2020. Um die Vorgaben der Unfallkasse zu erfüllen, wurde darüber hinaus beschlossen, bis zur Fertigstellung, eine alternative Lösung für den fehlenden Schwarz-Weiß Bereich zu schaffen. Daran arbeitet die Verwaltung jetzt.


Schwefe
Dann noch eine abschließende Bemerkung zu Grundstückskauf in Schwefe: Im Rahmen der Überlegung zum passenden Grundstück gab es drei alternative Grundstück. Für jedes gab es unterschiedliche Mehrheiten im Rat bzw. ein Grundstück stand zunächst nicht zur Verfügung. Das Grundstück, das zunächst nicht zur Verfügung stand, wurde aber von der Löschgruppe favorisiert. Die Leitung der Wehr war an der Entscheidung immer beteiligt. Zum Schluss wurde mehrheitlich entschieden, eine Fläche zu erwerben, die als Bauland ausgewiesen ist. Mangels Alternative. Bei einem Erwerb würde somit pro qm ein Baulandpreis gezahlt werden. Dieser belief sich zuletzt auf 90 Euro/qm. Das ergibt Gesamtkosten in Höhe von rd. 320.000 Euro. Mit diesem Betrag würde das Grundstück zunächst in das Vermögen der Gemeinde übergehen. Um im Anschluss auf diesem Grundstück ein FWGH zu errichten, bedarf es einer Umwidmung. Allein dadurch würde die Gemeinde eine Wertverlust von fast 2/3 des Ursprungswertes erfahren, ohne zunächst etwas getan zu haben. Das kann sich eine Gemeinde in der Haushaltssicherung nicht leisten. Darüber hinaus sind die Entwicklungsmöglichkeiten für die Feuerwehr bei diesem Grundstück nur nach oben möglich. Zusätzlich wurde bereits von einem Nachbarn starke Gegenwehr gegen die Errichtung des FWGH an dieser Stelle angekündigt.

Das kann alles nicht im Sinne der Gemeinde sein, das kann nicht im Sinne der Feuerwehr sein und das kann nicht im Sinne der Steuerzahler der Gemeinde sein.

 

Anmerkung am Rande:

Im Übrigen hat die Fraktion WELVER21, die Informationen zu den neuen Grundstücksmöglichkeiten, soweit sie WELVER21 vorlagen, der CDU-Fraktion zur Einsicht überlassen.

 

Mit dem Bau würde in Schwefe auch Bauland, dass aktuell in der Gemeinde ja sehr rar ist, ersatzlos verloren gehen. Dies könnte aber bereits jetzt entsprechend bebaut werden. Die Weiterentwicklung in Schwefe würde somit noch weiter nach hinten rücken.

 

Unter diesem Eindruck wurde vom Ortsvorsteher noch einmal Kontakt zum Eigentümer der dritten Fläche aufgenommen und ihm die Sachlage geschildert. In den folgenden Gesprächen wurde gemeinsam mit dem Grundstückeigentümer eine mögliche Lösung für das Grundstückproblem beim Feuerwehrgerätehaus gefunden. Aufgrund dieser neuen Entwicklung wurde die Entscheidung über das FWGH in Schwefe in der Sitzung am 12.08.2020 zunächst abgesetzt. Wir sind auch weiterhin voll im Zeitplan, wie man der obigen Auflistung entnehmen kann.

 

Fördermöglichkeiten

Spannend ist auch Diskussion um Fördermittel („Feuerwehrgerätehäuser in Dörfern“), die die Gemeinde für den Bau der FWGH erhalten könnte. Richtig und wichtig ist es auf mögliche Fördermittel zuzugreifen, wenn sie angeboten werden.

 

Aber alle neuen Forderungen, nach mehr Ausstattung hiermit zu begründen: „Es gilbt ja Fördermittel“, ist sehr, sehr unlauter.

 

Der Fördertopf dieser Maßnahme liegt für ganz NRW bei 3 Mio. €. Die Kosten für unsere beiden FWGH liegen schon bei 2,6 Mio. €. Da kann man sich selbst leicht ausrechnen wie hoch die Chance ist, dass alle Gelder nach Welver kommen.

 

Filet-Grundstück

Bezogen auf den Beschluss, dass die für den Grundstückserwerb vorgesehen und eingesparten Finanzmittel für den Erwerb des sog. „Filetgrundstücks“ im Zentralort verwendet werden soll, muss festgestellt werden, dass hier zunächst noch Gespräche mit dem Grundstückseigentümer des „Filetstücks“ geführt werden müssen, ob und zu welchen Konditionen er verkaufen will. Alles andere ist reine Spekulation.

Bei Anträgen die Kosten für den Gemeindehaushalt verursachen ist es üblich, einen Deckungsvorschlag zu machen. Der Bezug auf die Kosteneinsparung bei der Grundstücksbeschaffung in Schwefe war naheliegend, argumentativ vielleicht nicht klug. Wenn wir keinen Deckungsvorschlag gemacht hätten, wäre das auch beanstandet worden. Bei dem jetzigen Stand der Dinge ist es aber durchaus möglich, dass beide Probleme gelöst werden können.

 

Selbst nachschauen

Überzeugen Sie sich selbst, wo das Geld ausgegeben wird. Den Maßnahmenplan 2021- 2024 für alle zukünftigen Ausgaben finden Sie auf unserer Internetseite. Einfach unten auf den Link klicken.

 

https://www.welver21.de/programm-i/steuern-finanzen/haushalt-der-gemeinde-ma%C3%9Fnahmenprogramm-2021-2024/

 

Zur Info: Die Liste Feuerwehr, Bedarfe, erstellt die Feuerwehr selbst. Die Liste Gerätehäuser, beruht auf dem Brandschutzbedarfsplan.

 

Ich bitte insbesondere alle Feuerwehrkameraden sich diese Listen anzuschauen und auch weiterzuleiten.

 

Für persönliche Rückfragen:

Kay Philipper

Tel.:02384-911654

 

E-Mail: kay.philipper@gmx.de

Unsere Sicherheit, die Sicherheit der Bürger der Gemeinde Welver, ist uns was wert. In den nächsten vier Haushalten 2021- 2024 haben wir schon jetzt, 5,8 Mio EURO für die Feuerwehr, fest eingeplant.

Darin sind natürlich noch nicht, die nicht absehbaren Kostensteigerungen berücksichtigt. Damit wir hier alle Wünsche erfüllen können, müssen wir mit dem spitzen Bleistift rechnen und jeden EURO zweimal umdrehen. Überzeugen Sie sich selbst, wo das Geld ausgegeben wird. Den Maßnahmenplan für alle zukünftigen Ausgaben finden SIe auf unserer Internetseite. Einfach unten auf den Link klicken. Zur Info: Die Liste Feuerwehr, Bedarfe, erstellt die Feuerwehr selbst. Die Liste Gerätehäuser, beruht auf dem Brandschutzbedarfsplan.

Ich bitte insbesondere alle Feuerwehrkameraden sich diese Listen anzuschauen und auch weiterzuleiten. Habt ihr die schon einmal gesehen?