Kay Philipper von Welver 21 machte in der Debatte den besonderen Stellenwert des Obsthofs Korn für die Gemeinde deutlich. „Ich möchte noch mal deutlich darauf hinweisen, hier haben wir für Welver ein Alleinstellungsmerkmal“, betonte er. Daher sehe er eine klare Verantwortung: „Wir haben eine große Verpflichtung, diesen Obsthof Korn zu fördern, damit er auch hier bei uns bleibt und nicht irgendwann am Ende des Tages aufgrund von keinem Durchgangsverkehr und infolgedessen zu wenig Umsatz mehr in die Insolvenz gehen muss.Kay Philipper von Welver 21 machte in der Debatte den besonderen Stellenwert des Obsthofs Korn für die Gemeinde deutlich. „Ich möchte noch mal deutlich darauf hinweisen, hier haben wir für Welver ein Alleinstellungsmerkmal“, betonte er. Daher sehe er eine klare Verantwortung: „Wir haben eine große Verpflichtung, diesen Obsthof Korn zu fördern, damit er auch hier bei uns bleibt und nicht irgendwann am Ende des Tages aufgrund von keinem Durchgangsverkehr und infolgedessen zu wenig Umsatz mehr in die Insolvenz gehen muss.

SA vom 18.05.2025 Autor: Sarah Hanke

Der aktuelle Hintergrund, die Gemeinde möchte Klotingen im Zuge der Umbaumaßnahmen ABK für ca. 12 Monate sperren. Der Obsthof Korn wäre mal wieder von seinen Lauf-Kunden abgeschnitten. Die Landwirte, die nicht mehr, oder nur mit großem Aufwand, zu ihren Äckern kommen, rufen auch schon hier an. Ich bin es Leid, wenn die Verwaltung sagt:  "wir versuchen es". NEIN, sie sind Dienstleister und werden für Lösungen bezahlt. Und wenn denen alles am A.. vorbeigeht, dann muss man das über einen Beschluss regeln. gez. Kay Philipper

Antrag der Fraktion Welver21 an den Rat der Gemeinde Welver, den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz (GPNK) in der Beratungsfolge

Bezeichnung: Unternehmens- und Bürgerverträglichkeitsanalyse

Datum: 13.05.2025

Einbringende Fraktion: Welver21

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Garzen, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Buschulte,

 

Antragstext:

Die Fraktion Welver21 beantragt, der Rat der Gemeinde Welver, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Planung, Natur und Klimaschutz (GPNK) in der Beratungsfolge, mögen beschließen:

 

Bei der Umsetzung von Ratsbeschlüssen, insbesondere baulicher oder infrastruktureller Maßnahmen, wird die Verwaltung verpflichtet, vor Beginn der Ausführung eine sogenannte „Unternehmens- und Bürgerverträglichkeitsanalyse“ vorzulegen.

 

Diese Analyse hat insbesondere zu enthalten:

 

Eine Abschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf Gewerbetreibende, Bürgerinnen und Bürger sowie auf die öffentliche Infrastruktur,

 

eine monetäre Bewertung potenzieller Belastungen (z. B. Umsatzrückgänge, Umwegzeiten, Erreichbarkeit),

 

konkrete Maßnahmen zur aktiven Vermeidung solcher Belastungen (nicht nur deren Minimierung),

 

transparente Informations- und Beteiligungsformate für Betroffene.

 

Die Verwaltung wird verpflichtet, in Fällen mit einem voraussichtlichen Projektvolumen von über 50.000 € oder bei erheblicher Eingriffsintensität (z. B. Vollsperrungen, lange Bauphasen im Ortszentrum oder in den Ortsteilen), eine Kosten-Nutzen-Abwägung mit Alternativszenarien zu erarbeiten und diese öffentlich zugänglich zu machen.

 

Wird von der Verwaltung die Analyse nicht oder nicht zeitig erarbeitet und vorgelegt, kann das geplante Vorhaben nicht durchgeführt werden. In diesem Fall ist das Aussetzen der Maßnahme öffentlich zu begründen und zu kommunizieren.

 

Die Ergebnisse der Analyse und Planung sind vor Umsetzung dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Begründung:

In den letzten Jahren kam es im Gemeindegebiet Welver mehrfach zu Fällen, in denen Projekte – trotz politisch sinnvoller Zielsetzung – aufgrund mangelhafter Umsetzung erhebliche Schäden bei Gewerbetreibenden und Bürgern verursacht haben. Ursache war oft eine fehlende vorausschauende Folgenabschätzung seitens der Verwaltung.

 

Ziel des Antrags ist es, eine strukturell verankerte, belastbare und bürgerfreundliche Planungsgrundlage zu schaffen, die solche Fehlentwicklungen künftig verhindert.

 

Vergleichbare Beispiele aus anderen Kommunen:

Bad Salzuflen:

Einführung verpflichtender wirtschaftlicher Folgenabschätzungen mit Maßnahmenplänen zur Unterstützung betroffener Gewerbetreibender.

 

Kirchheim bei München:

Prüfung der Bürger- und Unternehmensverträglichkeit bei allen baulichen Eingriffen.

 

Münster:

Verpflichtung zur Prüfung und ggf. Umsetzung temporärer Ausgleichsmaßnahmen bei Projekten mit starker wirtschaftlicher Auswirkung auf Unternehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kay Philipper

Fraktionsvorsitzender

Fraktion Welver21

 

FAQ zur Unternehmens- und Bürgerverträglichkeitsanalyse

Was passiert, wenn die Analyse nicht erstellt oder zu spät vorgelegt wird?

→ Das Vorhaben darf nicht umgesetzt werden. Die Verwaltung muss den Grund für die Verzögerung oder das Aussetzen öffentlich erklären. Dies schafft Transparenz und verhindert ein „Weiter so“ auf Kosten der Betroffenen.

 

Welche rechtlichen Folgen kann das Fehlen einer Analyse haben?

→ Unter Umständen kann die Kommune bei Schäden (z. B. Umsatzverluste durch grob fahrlässige Planung) haftbar gemacht werden (Stichwort: Amtshaftung nach § 839 BGB). Auch Verwaltungsgerichtliche Klagen sind bei Eingriffen ohne verhältnismäßige Planung nicht ausgeschlossen.

 

Welche wirtschaftlichen Konsequenzen können ohne Analyse entstehen?

→ Umsatzverluste, Geschäftsaufgaben, Rückgang von Gewerbesteuern, Imageschäden für den Standort Welver, Abwanderung von Unternehmen.

 

Warum ist eine solche Analyse auch im Interesse der Verwaltung?

 

→ Sie dokumentiert sorgfältige Planung, schützt vor späteren Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in Verwaltung und Politik.

SA vom 06.03.2025 Autor: Sarah Hanke


SA vom 21.02.2025 Autor: Dirk Wilms


SA vom 19.07.2024 Autorin: Sarah Hanke


SA vom 12.06.2024 zur Sitzung HFA vom 06.06.2024 Autor: Dirk Wilms

SA vom 13.06.2024 zur Sitzung HFA vom 06.06.2024 Autor: Dirk Wilms

SA vom 27.05.2024 zur Sitzung GPNK vom 16.05.2024 Autor: Dirk Wilms

SA vom 22.05.2024 zur Sitzung GPNK vom 16.05.2024 Autor: Dirk Wilms

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